🪑 ArbMed – 09 – Rehabilitation und Wiedereingliederung

Kapitel 9 (Skript Christian Dick)

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1. Welche Aussagen über das betriebliche Eingliederungsmanagement sind korrekt?
2. Bringe den „typischen” Ablauf einer Rehabilitation und Wiedereingliederung nach Arbeitsunfall/Berufskrankheit in die richtige Reihenfolge.
  • Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess
  • Rehabilitation
  • Erstversorgung und medizinische Behandlung
  • Anzeige bei der Berufsgenossenschaft
  • Feststellung des Rehabilitationsbedarfs

3. BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement): Welche Phasen gibt es?

4. Welche Akteure spielen in der Rehabilitation & Wiedereingliederung in Deutschland eine Rolle?
5. Welcher Schritt des Reha & Wiedereigliederungsablaufs passt zu welchen inhaltlichen Details?
1. Erstversorgung & medizinische Behandlung
BGN prüft aufgrund von Befunden/Gutachten des/der (D)-Arztes/Ärztin Rehabilitationsbedarf & entscheidet über Rehamaßnahmen
→ Ziel: Entscheidung über Reha-Maßnahme treffen

Unselect

kann verschiedene Maßnahmen umfassen, je nach den individuellen Bedürfnissen und der Art der Verletzung oder Erkrankung (Bsp. medizinische Behandlungen, therapeutische Maßnahmen, berufliche Rehabilitation, psychosoziale Unterstützung, ergonomische Anpassungen am Arbeitsplatz und weitere Maßnahmen zur Förderung der Genesung und beruflichen Wiedereingliederung)

Unselect

Sobald der Gesundheitszustand des/der Betroffenen es zulässt, wird eine schrittweise Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess angestrebt. Dies kann durch Teilzeitarbeit, angepasste Arbeitsbedingungen oder andere individuelle Lösungen erfolgen, um die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu erleichtern und eine Überforderung zu vermeiden.

Unselect

Kann durch Betriebsarzt/-ärztin, Krankenhaus oder andere medizinische Fachkräfte erfolgen
→ Ziel: Behandlung der Verletzungen & Genesungseinleitung

Unselect

Arbeitgeber:in/Verletze:r muss Arbeitsunfall/Berufskramkheit bei BGN melden
→ Ziel: Anspruchsklärung auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung & Einleitung des weiteren Rehaverlaufs

Unselect

2. Anzeige bei der Berufsgenossenschaft
BGN prüft aufgrund von Befunden/Gutachten des/der (D)-Arztes/Ärztin Rehabilitationsbedarf & entscheidet über Rehamaßnahmen
→ Ziel: Entscheidung über Reha-Maßnahme treffen

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kann verschiedene Maßnahmen umfassen, je nach den individuellen Bedürfnissen und der Art der Verletzung oder Erkrankung (Bsp. medizinische Behandlungen, therapeutische Maßnahmen, berufliche Rehabilitation, psychosoziale Unterstützung, ergonomische Anpassungen am Arbeitsplatz und weitere Maßnahmen zur Förderung der Genesung und beruflichen Wiedereingliederung)

Unselect

Sobald der Gesundheitszustand des/der Betroffenen es zulässt, wird eine schrittweise Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess angestrebt. Dies kann durch Teilzeitarbeit, angepasste Arbeitsbedingungen oder andere individuelle Lösungen erfolgen, um die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu erleichtern und eine Überforderung zu vermeiden.

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Kann durch Betriebsarzt/-ärztin, Krankenhaus oder andere medizinische Fachkräfte erfolgen
→ Ziel: Behandlung der Verletzungen & Genesungseinleitung

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Arbeitgeber:in/Verletze:r muss Arbeitsunfall/Berufskramkheit bei BGN melden
→ Ziel: Anspruchsklärung auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung & Einleitung des weiteren Rehaverlaufs

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3. Feststellung des Rehabilitationsbedarfs
BGN prüft aufgrund von Befunden/Gutachten des/der (D)-Arztes/Ärztin Rehabilitationsbedarf & entscheidet über Rehamaßnahmen
→ Ziel: Entscheidung über Reha-Maßnahme treffen

Unselect

kann verschiedene Maßnahmen umfassen, je nach den individuellen Bedürfnissen und der Art der Verletzung oder Erkrankung (Bsp. medizinische Behandlungen, therapeutische Maßnahmen, berufliche Rehabilitation, psychosoziale Unterstützung, ergonomische Anpassungen am Arbeitsplatz und weitere Maßnahmen zur Förderung der Genesung und beruflichen Wiedereingliederung)

Unselect

Sobald der Gesundheitszustand des/der Betroffenen es zulässt, wird eine schrittweise Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess angestrebt. Dies kann durch Teilzeitarbeit, angepasste Arbeitsbedingungen oder andere individuelle Lösungen erfolgen, um die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu erleichtern und eine Überforderung zu vermeiden.

Unselect

Kann durch Betriebsarzt/-ärztin, Krankenhaus oder andere medizinische Fachkräfte erfolgen
→ Ziel: Behandlung der Verletzungen & Genesungseinleitung

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Arbeitgeber:in/Verletze:r muss Arbeitsunfall/Berufskramkheit bei BGN melden
→ Ziel: Anspruchsklärung auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung & Einleitung des weiteren Rehaverlaufs

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4. Rehabilitation
BGN prüft aufgrund von Befunden/Gutachten des/der (D)-Arztes/Ärztin Rehabilitationsbedarf & entscheidet über Rehamaßnahmen
→ Ziel: Entscheidung über Reha-Maßnahme treffen

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kann verschiedene Maßnahmen umfassen, je nach den individuellen Bedürfnissen und der Art der Verletzung oder Erkrankung (Bsp. medizinische Behandlungen, therapeutische Maßnahmen, berufliche Rehabilitation, psychosoziale Unterstützung, ergonomische Anpassungen am Arbeitsplatz und weitere Maßnahmen zur Förderung der Genesung und beruflichen Wiedereingliederung)

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Sobald der Gesundheitszustand des/der Betroffenen es zulässt, wird eine schrittweise Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess angestrebt. Dies kann durch Teilzeitarbeit, angepasste Arbeitsbedingungen oder andere individuelle Lösungen erfolgen, um die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu erleichtern und eine Überforderung zu vermeiden.

Unselect

Kann durch Betriebsarzt/-ärztin, Krankenhaus oder andere medizinische Fachkräfte erfolgen
→ Ziel: Behandlung der Verletzungen & Genesungseinleitung

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Arbeitgeber:in/Verletze:r muss Arbeitsunfall/Berufskramkheit bei BGN melden
→ Ziel: Anspruchsklärung auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung & Einleitung des weiteren Rehaverlaufs

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5. Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess
BGN prüft aufgrund von Befunden/Gutachten des/der (D)-Arztes/Ärztin Rehabilitationsbedarf & entscheidet über Rehamaßnahmen
→ Ziel: Entscheidung über Reha-Maßnahme treffen

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kann verschiedene Maßnahmen umfassen, je nach den individuellen Bedürfnissen und der Art der Verletzung oder Erkrankung (Bsp. medizinische Behandlungen, therapeutische Maßnahmen, berufliche Rehabilitation, psychosoziale Unterstützung, ergonomische Anpassungen am Arbeitsplatz und weitere Maßnahmen zur Förderung der Genesung und beruflichen Wiedereingliederung)

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Sobald der Gesundheitszustand des/der Betroffenen es zulässt, wird eine schrittweise Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess angestrebt. Dies kann durch Teilzeitarbeit, angepasste Arbeitsbedingungen oder andere individuelle Lösungen erfolgen, um die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu erleichtern und eine Überforderung zu vermeiden.

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Kann durch Betriebsarzt/-ärztin, Krankenhaus oder andere medizinische Fachkräfte erfolgen
→ Ziel: Behandlung der Verletzungen & Genesungseinleitung

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Arbeitgeber:in/Verletze:r muss Arbeitsunfall/Berufskramkheit bei BGN melden
→ Ziel: Anspruchsklärung auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung & Einleitung des weiteren Rehaverlaufs

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