🪑 ArbMed – 09 – Rehabilitation und Wiedereingliederung

Kapitel 9 (Skript Christian Dick)

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1. Bringe den „typischen” Ablauf einer Rehabilitation und Wiedereingliederung nach Arbeitsunfall/Berufskrankheit in die richtige Reihenfolge.
  • Anzeige bei der Berufsgenossenschaft
  • Rehabilitation
  • Feststellung des Rehabilitationsbedarfs
  • Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess
  • Erstversorgung und medizinische Behandlung
2. Welche Akteure spielen in der Rehabilitation & Wiedereingliederung in Deutschland eine Rolle?

3. BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement): Welche Phasen gibt es?

4. Welcher Schritt des Reha & Wiedereigliederungsablaufs passt zu welchen inhaltlichen Details?
1. Erstversorgung & medizinische Behandlung
Kann durch Betriebsarzt/-ärztin, Krankenhaus oder andere medizinische Fachkräfte erfolgen
→ Ziel: Behandlung der Verletzungen & Genesungseinleitung

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kann verschiedene Maßnahmen umfassen, je nach den individuellen Bedürfnissen und der Art der Verletzung oder Erkrankung (Bsp. medizinische Behandlungen, therapeutische Maßnahmen, berufliche Rehabilitation, psychosoziale Unterstützung, ergonomische Anpassungen am Arbeitsplatz und weitere Maßnahmen zur Förderung der Genesung und beruflichen Wiedereingliederung)

Unselect

BGN prüft aufgrund von Befunden/Gutachten des/der (D)-Arztes/Ärztin Rehabilitationsbedarf & entscheidet über Rehamaßnahmen
→ Ziel: Entscheidung über Reha-Maßnahme treffen

Unselect

Sobald der Gesundheitszustand des/der Betroffenen es zulässt, wird eine schrittweise Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess angestrebt. Dies kann durch Teilzeitarbeit, angepasste Arbeitsbedingungen oder andere individuelle Lösungen erfolgen, um die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu erleichtern und eine Überforderung zu vermeiden.

Unselect

Arbeitgeber:in/Verletze:r muss Arbeitsunfall/Berufskramkheit bei BGN melden
→ Ziel: Anspruchsklärung auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung & Einleitung des weiteren Rehaverlaufs

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2. Anzeige bei der Berufsgenossenschaft
Kann durch Betriebsarzt/-ärztin, Krankenhaus oder andere medizinische Fachkräfte erfolgen
→ Ziel: Behandlung der Verletzungen & Genesungseinleitung

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kann verschiedene Maßnahmen umfassen, je nach den individuellen Bedürfnissen und der Art der Verletzung oder Erkrankung (Bsp. medizinische Behandlungen, therapeutische Maßnahmen, berufliche Rehabilitation, psychosoziale Unterstützung, ergonomische Anpassungen am Arbeitsplatz und weitere Maßnahmen zur Förderung der Genesung und beruflichen Wiedereingliederung)

Unselect

BGN prüft aufgrund von Befunden/Gutachten des/der (D)-Arztes/Ärztin Rehabilitationsbedarf & entscheidet über Rehamaßnahmen
→ Ziel: Entscheidung über Reha-Maßnahme treffen

Unselect

Sobald der Gesundheitszustand des/der Betroffenen es zulässt, wird eine schrittweise Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess angestrebt. Dies kann durch Teilzeitarbeit, angepasste Arbeitsbedingungen oder andere individuelle Lösungen erfolgen, um die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu erleichtern und eine Überforderung zu vermeiden.

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Arbeitgeber:in/Verletze:r muss Arbeitsunfall/Berufskramkheit bei BGN melden
→ Ziel: Anspruchsklärung auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung & Einleitung des weiteren Rehaverlaufs

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3. Feststellung des Rehabilitationsbedarfs
Kann durch Betriebsarzt/-ärztin, Krankenhaus oder andere medizinische Fachkräfte erfolgen
→ Ziel: Behandlung der Verletzungen & Genesungseinleitung

Unselect

kann verschiedene Maßnahmen umfassen, je nach den individuellen Bedürfnissen und der Art der Verletzung oder Erkrankung (Bsp. medizinische Behandlungen, therapeutische Maßnahmen, berufliche Rehabilitation, psychosoziale Unterstützung, ergonomische Anpassungen am Arbeitsplatz und weitere Maßnahmen zur Förderung der Genesung und beruflichen Wiedereingliederung)

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BGN prüft aufgrund von Befunden/Gutachten des/der (D)-Arztes/Ärztin Rehabilitationsbedarf & entscheidet über Rehamaßnahmen
→ Ziel: Entscheidung über Reha-Maßnahme treffen

Unselect

Sobald der Gesundheitszustand des/der Betroffenen es zulässt, wird eine schrittweise Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess angestrebt. Dies kann durch Teilzeitarbeit, angepasste Arbeitsbedingungen oder andere individuelle Lösungen erfolgen, um die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu erleichtern und eine Überforderung zu vermeiden.

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Arbeitgeber:in/Verletze:r muss Arbeitsunfall/Berufskramkheit bei BGN melden
→ Ziel: Anspruchsklärung auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung & Einleitung des weiteren Rehaverlaufs

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4. Rehabilitation
Kann durch Betriebsarzt/-ärztin, Krankenhaus oder andere medizinische Fachkräfte erfolgen
→ Ziel: Behandlung der Verletzungen & Genesungseinleitung

Unselect

kann verschiedene Maßnahmen umfassen, je nach den individuellen Bedürfnissen und der Art der Verletzung oder Erkrankung (Bsp. medizinische Behandlungen, therapeutische Maßnahmen, berufliche Rehabilitation, psychosoziale Unterstützung, ergonomische Anpassungen am Arbeitsplatz und weitere Maßnahmen zur Förderung der Genesung und beruflichen Wiedereingliederung)

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BGN prüft aufgrund von Befunden/Gutachten des/der (D)-Arztes/Ärztin Rehabilitationsbedarf & entscheidet über Rehamaßnahmen
→ Ziel: Entscheidung über Reha-Maßnahme treffen

Unselect

Sobald der Gesundheitszustand des/der Betroffenen es zulässt, wird eine schrittweise Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess angestrebt. Dies kann durch Teilzeitarbeit, angepasste Arbeitsbedingungen oder andere individuelle Lösungen erfolgen, um die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu erleichtern und eine Überforderung zu vermeiden.

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Arbeitgeber:in/Verletze:r muss Arbeitsunfall/Berufskramkheit bei BGN melden
→ Ziel: Anspruchsklärung auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung & Einleitung des weiteren Rehaverlaufs

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5. Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess
Kann durch Betriebsarzt/-ärztin, Krankenhaus oder andere medizinische Fachkräfte erfolgen
→ Ziel: Behandlung der Verletzungen & Genesungseinleitung

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kann verschiedene Maßnahmen umfassen, je nach den individuellen Bedürfnissen und der Art der Verletzung oder Erkrankung (Bsp. medizinische Behandlungen, therapeutische Maßnahmen, berufliche Rehabilitation, psychosoziale Unterstützung, ergonomische Anpassungen am Arbeitsplatz und weitere Maßnahmen zur Förderung der Genesung und beruflichen Wiedereingliederung)

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BGN prüft aufgrund von Befunden/Gutachten des/der (D)-Arztes/Ärztin Rehabilitationsbedarf & entscheidet über Rehamaßnahmen
→ Ziel: Entscheidung über Reha-Maßnahme treffen

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Sobald der Gesundheitszustand des/der Betroffenen es zulässt, wird eine schrittweise Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess angestrebt. Dies kann durch Teilzeitarbeit, angepasste Arbeitsbedingungen oder andere individuelle Lösungen erfolgen, um die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu erleichtern und eine Überforderung zu vermeiden.

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Arbeitgeber:in/Verletze:r muss Arbeitsunfall/Berufskramkheit bei BGN melden
→ Ziel: Anspruchsklärung auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung & Einleitung des weiteren Rehaverlaufs

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5. Welche Aussagen über das betriebliche Eingliederungsmanagement sind korrekt?