| 1. Erstversorgung & medizinische Behandlung |
BGN prüft aufgrund von Befunden/Gutachten des/der (D)-Arztes/Ärztin Rehabilitationsbedarf & entscheidet über Rehamaßnahmen
→ Ziel: Entscheidung über Reha-Maßnahme treffen Unselect kann verschiedene Maßnahmen umfassen, je nach den individuellen Bedürfnissen und der Art der Verletzung oder Erkrankung (Bsp. medizinische Behandlungen, therapeutische Maßnahmen, berufliche Rehabilitation, psychosoziale Unterstützung, ergonomische Anpassungen am Arbeitsplatz und weitere Maßnahmen zur Förderung der Genesung und beruflichen Wiedereingliederung) Unselect Arbeitgeber:in/Verletze:r muss Arbeitsunfall/Berufskramkheit bei BGN melden
→ Ziel: Anspruchsklärung auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung & Einleitung des weiteren Rehaverlaufs Unselect Kann durch Betriebsarzt/-ärztin, Krankenhaus oder andere medizinische Fachkräfte erfolgen
→ Ziel: Behandlung der Verletzungen & Genesungseinleitung Unselect Sobald der Gesundheitszustand des/der Betroffenen es zulässt, wird eine
schrittweise Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess angestrebt. Dies kann durch Teilzeitarbeit, angepasste Arbeitsbedingungen oder andere individuelle Lösungen erfolgen, um die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu erleichtern und eine Überforderung zu vermeiden. Unselect |
| 2. Anzeige bei der Berufsgenossenschaft |
BGN prüft aufgrund von Befunden/Gutachten des/der (D)-Arztes/Ärztin Rehabilitationsbedarf & entscheidet über Rehamaßnahmen
→ Ziel: Entscheidung über Reha-Maßnahme treffen Unselect kann verschiedene Maßnahmen umfassen, je nach den individuellen Bedürfnissen und der Art der Verletzung oder Erkrankung (Bsp. medizinische Behandlungen, therapeutische Maßnahmen, berufliche Rehabilitation, psychosoziale Unterstützung, ergonomische Anpassungen am Arbeitsplatz und weitere Maßnahmen zur Förderung der Genesung und beruflichen Wiedereingliederung) Unselect Arbeitgeber:in/Verletze:r muss Arbeitsunfall/Berufskramkheit bei BGN melden
→ Ziel: Anspruchsklärung auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung & Einleitung des weiteren Rehaverlaufs Unselect Kann durch Betriebsarzt/-ärztin, Krankenhaus oder andere medizinische Fachkräfte erfolgen
→ Ziel: Behandlung der Verletzungen & Genesungseinleitung Unselect Sobald der Gesundheitszustand des/der Betroffenen es zulässt, wird eine
schrittweise Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess angestrebt. Dies kann durch Teilzeitarbeit, angepasste Arbeitsbedingungen oder andere individuelle Lösungen erfolgen, um die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu erleichtern und eine Überforderung zu vermeiden. Unselect |
| 3. Feststellung des Rehabilitationsbedarfs |
BGN prüft aufgrund von Befunden/Gutachten des/der (D)-Arztes/Ärztin Rehabilitationsbedarf & entscheidet über Rehamaßnahmen
→ Ziel: Entscheidung über Reha-Maßnahme treffen Unselect kann verschiedene Maßnahmen umfassen, je nach den individuellen Bedürfnissen und der Art der Verletzung oder Erkrankung (Bsp. medizinische Behandlungen, therapeutische Maßnahmen, berufliche Rehabilitation, psychosoziale Unterstützung, ergonomische Anpassungen am Arbeitsplatz und weitere Maßnahmen zur Förderung der Genesung und beruflichen Wiedereingliederung) Unselect Arbeitgeber:in/Verletze:r muss Arbeitsunfall/Berufskramkheit bei BGN melden
→ Ziel: Anspruchsklärung auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung & Einleitung des weiteren Rehaverlaufs Unselect Kann durch Betriebsarzt/-ärztin, Krankenhaus oder andere medizinische Fachkräfte erfolgen
→ Ziel: Behandlung der Verletzungen & Genesungseinleitung Unselect Sobald der Gesundheitszustand des/der Betroffenen es zulässt, wird eine
schrittweise Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess angestrebt. Dies kann durch Teilzeitarbeit, angepasste Arbeitsbedingungen oder andere individuelle Lösungen erfolgen, um die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu erleichtern und eine Überforderung zu vermeiden. Unselect |
| 4. Rehabilitation |
BGN prüft aufgrund von Befunden/Gutachten des/der (D)-Arztes/Ärztin Rehabilitationsbedarf & entscheidet über Rehamaßnahmen
→ Ziel: Entscheidung über Reha-Maßnahme treffen Unselect kann verschiedene Maßnahmen umfassen, je nach den individuellen Bedürfnissen und der Art der Verletzung oder Erkrankung (Bsp. medizinische Behandlungen, therapeutische Maßnahmen, berufliche Rehabilitation, psychosoziale Unterstützung, ergonomische Anpassungen am Arbeitsplatz und weitere Maßnahmen zur Förderung der Genesung und beruflichen Wiedereingliederung) Unselect Arbeitgeber:in/Verletze:r muss Arbeitsunfall/Berufskramkheit bei BGN melden
→ Ziel: Anspruchsklärung auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung & Einleitung des weiteren Rehaverlaufs Unselect Kann durch Betriebsarzt/-ärztin, Krankenhaus oder andere medizinische Fachkräfte erfolgen
→ Ziel: Behandlung der Verletzungen & Genesungseinleitung Unselect Sobald der Gesundheitszustand des/der Betroffenen es zulässt, wird eine
schrittweise Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess angestrebt. Dies kann durch Teilzeitarbeit, angepasste Arbeitsbedingungen oder andere individuelle Lösungen erfolgen, um die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu erleichtern und eine Überforderung zu vermeiden. Unselect |
| 5. Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess |
BGN prüft aufgrund von Befunden/Gutachten des/der (D)-Arztes/Ärztin Rehabilitationsbedarf & entscheidet über Rehamaßnahmen
→ Ziel: Entscheidung über Reha-Maßnahme treffen Unselect kann verschiedene Maßnahmen umfassen, je nach den individuellen Bedürfnissen und der Art der Verletzung oder Erkrankung (Bsp. medizinische Behandlungen, therapeutische Maßnahmen, berufliche Rehabilitation, psychosoziale Unterstützung, ergonomische Anpassungen am Arbeitsplatz und weitere Maßnahmen zur Förderung der Genesung und beruflichen Wiedereingliederung) Unselect Arbeitgeber:in/Verletze:r muss Arbeitsunfall/Berufskramkheit bei BGN melden
→ Ziel: Anspruchsklärung auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung & Einleitung des weiteren Rehaverlaufs Unselect Kann durch Betriebsarzt/-ärztin, Krankenhaus oder andere medizinische Fachkräfte erfolgen
→ Ziel: Behandlung der Verletzungen & Genesungseinleitung Unselect Sobald der Gesundheitszustand des/der Betroffenen es zulässt, wird eine
schrittweise Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess angestrebt. Dies kann durch Teilzeitarbeit, angepasste Arbeitsbedingungen oder andere individuelle Lösungen erfolgen, um die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu erleichtern und eine Überforderung zu vermeiden. Unselect |